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Rev. AGB-07: Ab dem 19. Oktober 2020 - Aktuelle Revision
Rev. AGB-06: Ab dem 17. Dezember 2018
Rev. AGB-05: Ab dem 01. Mai 2018
Rev. AGB-04: Ab dem 01. Januar 2018
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die
Geschäftsbeziehung zwischen der Firma „René Töpfer – Fotografie &
Grafikdesign“ – nachfolgend AN – und dem Auftraggeber – nachfolgend AG.
Der AN bietet Dienstleistungen im Bereich der Fotografie,
Bildbearbeitung, Grafikdesign und Textsatz an.
Sollte es zu diesen AGB abweichende Vereinbarungen geben,
werden diese in der Auftragsbestätigung des AN, dem AG bestätigt.
René Töpfer
– Fotografie & Grafikdesign
Berrischstraße
1
50769 Köln
Deutschland
Verantwortlich
ist René Töpfer
(a)
Das
Urheberrecht an den Werken verbleibt beim AN und ist unveräußerlich.
(b)
Der
AG hat das zeitlich unbegrenzte und exklusive Nutzungsrecht an den Werken.
(c)
Der
AG hat keine Einschränkung in der Nutzung der Werke.
(d)
Das
Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Bezahlung erteilt.
(e)
Für
die Verwendung der Arbeiten als Referenz für den AN, werden gesonderte
Vereinbarungen getroffen.
(a)
Der
AG hat das Recht, von einem erteilten Auftrag, gemäß nachfolgender Bedingungen,
zurückzutreten:
a.
Mehr
als 48 Stunden vor Beginn des Auftrags: kostenfrei.
b.
Zwischen
24 Stunden und bis zu 48 Stunden vor Beginn des Auftrags: 25% des Auftragswerts
als Schadenersatz.
c.
Zwischen
einer Stunde und bis zu 24 Stunden vor Beginn des Auftrags: 50% des
Auftragswerts als Schadenersatz.
d.
Innerhalb
einer Stunde vor Beginn des Auftrags: 75% des Auftragswerts als Schadenersatz.
e.
Bei geplanten Beginn des Auftrags: 90% des Auftragswerts als
Schadenersatz.
(b)
Im
Falle eines Rücktritts wird eine bereits gezahlte Anzahlung mit einem etwaigen
Schadenersatz verrechnet.
Sollte der Auftrag, durch Gründe, die der AN nicht zu
vertreten hat, länger als vereinbart dauern, ist der AN berechtigt, dem AG die
Mehraufwendungen wie folgt zu berechnen:
(c)
Bei
Pauschalpreis: Entsprechend des Verhältnisses der
Verlängerung:
(
).
(d)
Bei
Stundensatz: Entsprechend des vereinbarten Stundensatzes
(e)
Die
Übergabe der Werke erfolgt in elektronischer Form, entweder per 30tägig
begrenztem und passwortgeschützten Link zum Herunterladen (das erforderliche
Passwort wird dem AG mitgeteilt) oder postalischen Versand eines geeigneten
Datenträgers. Für diesen Datenträger können weitere Kosten entstehen, die vom
Typ und der erforderlichen Größe abhängig sind.
(f)
Der
AG verpflichtet sich, dem AN eine gültige E-Mailadresse und Postanschrift
mitzuteilen. Sollte durch das Verschulden des AG eine Zustellung nicht möglich
sein, haftet der AN nicht für daraus resultierende Folgen.
(g)
Technisch
einwandfreie Fotos werden vom AN in der maximal möglichen Auflösung als JPG (8
Bit) übergeben.
(h)
Eine
Übergabe in gedruckter Form kann zwischen dem AG und AN vereinbart werden,
führt jedoch zu einer entsprechenden (auch nachträglichen) Erhöhung des
Auftragswerts.
(i)
Die
nativen Dateien verbleiben ausschließlich beim AN.
(j)
Die
Werke werden bei einer elektronischen Übermittlung auf einen externen Server
bei einem entsprechenden Anbieter oder Server am Firmensitz des Auftragnehmers
zur Verfügung gestellt.
(k)
Bei
einer weiteren Bereitstellung der Daten nach Ablauf von Punkt 7.a, erhebt der
AN eine Pauschale von 30,00 EUR.
(l)
Die
Bilder werden ohne Logo und/oder Rahmen des AN übergeben.
(m)
Die
Bilder werden ohne Wasserzeichen und/oder Kopierschutz an den AG übergeben.
Die Werke und Daten werden bis zu drei (3) Jahren ab dem Tag
der Erstellung aufbewahrt, mindestens jedoch solange,
wie es für die vorvertragliche und vertragliche Abwicklung der Beauftragung
erforderlich ist.
Der Zweck der Aufbewahrung ist, dass der Auftraggeber eine
weitere Beauftragung erteilen kann, dies kann bspw. digitale Bildbearbeitung
sein.
(n)
Nichtgewerbliche
AG: Bei nichtgewerblichen AG erfolgt der Gefahrenübergang mit dem Herunterladen
der Werke durch den AG bzw. dem Empfang der bestellten Leistung.
(o)
Gewerbliche
AG: Bei gewerblichen AG erfolgt der Gefahrenübergang mit dem Versand der Daten
zum Herunterladen durch den AG bzw. der Übergabe der bestellten Leistung an das
Transportunternehmen.
(p)
Der
AN bietet eine Bezahlung in bar (gegen Quittung) oder per Überweisung an.
(q)
Eine
Rechnung des AN ist gemäß der Zahlungsbedingung zu bezahlen, die im Angebot
ausgewiesen ist. Abweichungen hiervon sind gesondert zu vereinbaren.
a.
Sollte
der AG innerhalb dieses Zeitraums nicht bezahlen, gerät er automatisch in
Verzug und wird kostenbewehrt, gemäß nachfolgendem b. oder c., angemahnt.
b.
Nichtgewerbliche
AG
i.
Werden
ab der ersten Mahnung 2,50 EUR Mahngebühren in Rechnung gestellt. Mit jeder
weiteren Mahnung wird erneut o.g. Betrag in Rechnung gestellt.
ii.
Ab
der zweiten Mahnung werden zusätzlich 5,00% über dem Basiszins der Bundesbank
auf den Auftragswert berechnet.
c.
Gewerbliche
AG
i.
Mit
der ersten Mahnung werden 40,00 EUR Mahngebühren erhoben. Mit jeder weiteren
Mahnung wird erneut o.g. Betrag in Rechnung gestellt.
ii.
Ab
der zweiten Mahnung werden zusätzlich 9,00% über dem Basiszins der Bundesbank
auf den Auftragswert berechnet.
d.
Sollte
eine zweite Mahnung erfolglos bleiben, behält sich der AN das Recht vor, einen
gerichtlichen Mahnbescheid gegen den AG zu erwirken. Der AN wird seine Kosten
voll zu Lasten des AG in Rechnung stellen.
(r)
Ab
300 EUR Auftragsvolumen: Mit der Auftragserteilung sind als Anzahlung 25%
des Auftragswerts an den AN, gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingung, zu
zahlen.
Die
gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des AN.
Der AN
haftet nur in einer Höhe bis zu 10% des Auftragswerts.
(s)
Der
AN verpflichtet sich, dem AG einen Zeitraum der Abwicklung mitzuteilen und wann
der AG die Bestellung erhalten wird.
(t)
Sollte
es beim AN zu Verzögerungen in der Abwicklung kommen, wird der AN dem AG den
Verzug und einen neuen Übergabetermin mitteilen.
(u)
Auf
Wunsch des AG, kann der AN auch seinen Fortschritt mitteilen. Für dieses
Angebot wird der AN dem AG für jede Angabe 5% des Auftragswerts berechnen.
(v)
Der
AN verpflichtet sich, keine Daten, Informationen und personenbezogenen Daten,
Personen außerhalb des AN zugänglich zu machen oder darüber zu sprechen.
(w)
Der
vom AN zur Verfügung gestellte Link zum Herunterladen, führt zu einem
passwortgeschützten Download. Das erforderliche Passwort wird dem AG
mitgeteilt.
(x)
Der
AN protokolliert, ob der Download durch den AG erfolgt.
(y)
Eine
Zustimmung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss gesondert erfolgen,
siehe hierzu Seite 10.
(z)
Der
AN verarbeitet die Daten zur Erfüllung der gebuchten Leistung und fertigt
Kopien zur Datensicherung an, welche sowohl auf internen als auch externen
Speichersystem gelagert sind.
(aa)
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(bb)
Der
AN ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
Köln
Verantwortlich für den Datenschutz ist: René Töpfer.
Um den Auftrag vorvertraglich und vertraglich auszuführen,
werden persönliche Daten erhoben. Die Datenerhebung erfolgt auf Basis von
§6 Abs. 1 b DSGVO
Im Sinne der DSGVO sind Fotos ebenfalls Daten (§9 DSGVO).
Die Daten werden auf internen auf einer Workstation sowie zu
Datensicherungszwecken auf einem Server und zwei weiteren Festplatten
gespeichert. Der Zugriff darauf ist durch ein Kennwortsystem und
Zugriffsberechtigungen gesteuert.
Ggf. werden Daten bei diesen Anbietern gespeichert und
archiviert: Fa. Strato
AG, Berlin[1];
Fa. Microsoft, Redmond, WA[2]. Bei
einer externen Speicherung erfolgt vor dem Hochladen eine Verschlüsselung
(Detail: Verschlüsselung mittels AES-256).
Für eine Bearbeitung von Bildern kann die Hilfe von externen
Dienstleistern in Anspruch genommen werden. Die Auswahl erfolgt dann unter
Berücksichtigung der Erfüllung der DSGVO.
Die Daten werden entweder über einen Onlinespeicher (Fa. Strato AG, Berlin, Produkt: Hidrive;
Fa. Microsoft, Redmond, WA, Produkt: OneDrive/SharePoint) oder einen Server am
Firmensitz des Auftragnehmers an den Auftraggeber übermittelt (dazu erhält der
Auftraggeber einen Downloadlink sowie ein Passwort) oder auf einem Datenträger
zugesandt.
Die Daten werden bis zu drei (3) Jahren ab dem Tag der
Erstellung aufbewahrt, mindestens jedoch solange, wie
es für die vorvertragliche und vertragliche Abwicklung der Beauftragung
erforderlich ist.
Der Zweck der Aufbewahrung ist, dass der Auftraggeber eine
weitere Beauftragung erteilen kann, dies kann bspw. digitale Bildbearbeitung
sein.
Der Auftraggeber hat das Recht, seine erteilte Zustimmung
jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen oder eine Löschung der
Daten zu verlangen. Ein Widerruf kann formlos per E-Mail, postalisch oder Fax
erfolgen. Die Kontaktdaten können der Kopfzeile dieser Unterlage entnommen
werden.
Mit der Unterzeichnung wird
den o.g. Angaben zur DSGVO zugestimmt.
Bei Personen unter 16 Jahren muss ein
Erziehungsberechtigter die Zustimmung erteilen (§8 DSGVO).
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Name, Vorname |
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Anschrift |
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E-Mail/Telefon |
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Ort, Datum |
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Unterschrift |
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